Eine Abmahnung kommt entweder von einem Rechtsanwalt oder vom "Rechteinhaber" („private Abmahnung“) und wird meist per Post verschickt.
Der Verletzer wird aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterbinden ( z.B. ein Foto zu löschen), eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen.
Wer Abmahnungen ignoriert, dem droht ein teures Gerichtsverfahren! Die Forderungen sind aber oft überhöht deshalb empfiehlt sich der Kontakt zu einem Anwalt oder einer Konsumentenschutzeinrichtung (Internet Ombudsmann) Urheberrechtsverletzungen können mehrere tausend Euro kosten.
Vorsicht vor gefälschten Abmahnungen: Hier geben sich Betrüger als Rechtsanwälte aus und versenden Abmahnungen an unzählige Personen.
Genauere Infos: „Infos und Tipps zu Abmahnungen“ (pdf)
„Meine Fotos im Internet – Häufig gestellte Fragen“ (pdf)
(Quelle: saverinternet.at)
Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen.
Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.
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