Heute kann ich noch alles selber machen, morgen kann es schon ganz anders sein...

Hier finden Sie Erklärungen zu den immer wieder verwendeten Abkürzungen:

 

EWV = Erwachsenenvertretung

ÖZVV = Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis

PV = Patientenverfügung 

SV = Sterbeverfügung

VVM = Vorsorgevollmacht

 

Hier finden Sie einige der wichtigsten Begriffe:

 

Vorsorgevollmacht

Als gesetzliche Vertreter kamen für psychisch kranke und vergleichbar in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigte Personen bei Notwendigkeit nicht nur der gerichtlich bestellte gesetzliche Vertreter (Sachwalter) in Frage:

Betroffene Personen konnten sich bis 1. Juli 2018 auch im Wege einer Vorsorgevollmacht oder durch nächste Angehörige vertreten lassen.

Diese Formen der Vertretung stehen auch weiterhin, nach der Reform 2018 zur Verfügung.

 

Alltagsgeschäfte:

Alltagsgeschäfte sind Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, die die Lebensverhältnisse der Person nicht übersteigen, wie z.B. der Kauf eines Haarföhns oder Lebensmitteleinkäufe.

Aber auch die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung von Pflegegeld oder Sozialleistungen wie Rezeptgebührenbefreiung, Rundfunk- oder Telefongebührenbefreiung gehören dazu.

Alltagsgeschäfte sind weiterhin von der vertretenen Person selbständig und rechtsgültig zu erledigen, auch wenn ein gesetzlicher Vertreter für sie bestellt ist.

 

Erwachsenenvertretung:

Alle Erwachsenenvertreter – in allen drei Formen (gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung) – haben dem Gericht gegenüber Pflichten wahrzunehmen und werden überprüft:

Dazu müssen sie jährlich einen Bericht über die Lebenssituation der betroffenen Person verfassen.

Erstmals innerhalb vier Wochen nach Beginn der Vertretungsbefugnis, danach jährlich.

Darin sind unter anderem Informationen über die Gestaltung und Häufigkeit seiner persönlichen Kontakte mit der vertretenen Person, ihren Wohnort, ihr geistiges und körperliches Befinden und die für sie im vergangenen Jahr besorgten und im kommenden Jahr zu besorgenden Angelegenheiten an das Gericht zu richten.

 

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