AK: Arbeitsrechtliche Grundlagen in der Lehrlingsausbildung

Folgende Punkte werden im Kollektivvertrag geregelt.

  1. Arbeitszeit
  2. Überstunden
  3. Probezeit
  4. Kündigungsfristen
  5. Finanzielle Ansprüche geltend machen
  6. Bezahlung des Lehrlingseinkommens
  7. Überstunden
  8. Urlaubsgeld
  9. Weihnachtsgeld
  10. Zulagen
Kollektivvertrag_F4-6.png
Hint

Der Kollektivvertrag wird von den Arbeitgebervertretern (WKO) und den Arbeitnehmervertretern (AK) ausverhandelt. Der Kollektivvertrag ist für die jeweilige Branche ausnahmslos geltend