Wenn du die Zusage für eine Lehrstelle bekommen hast, schreibt dein Lehrbetrieb einen Lehrvertrag.
Was muss da auf jeden Fall drinstehen?




Wenn du die Zusage für eine Lehrstelle bekommen hast, schreibt dein Lehrbetrieb einen Lehrvertrag.
Was muss da auf jeden Fall drinstehen?
Im Lehrvertrag steht unter anderem:
Den Vertrag müssen beide, also Lehrberechtigte/r und Lehrling, unterschreiben.
Du bist noch nicht 18? Dann müssen auch deine Eltern (gesetzliche VertreterInnen) unterschreiben.
Der Lehrvertrag wird zwischen Lehrling und Lehrberechtigten abgeschlossen.
Welche Aussagen sind richtig?
Der Lehrvertrag regelt dein Ausbildungsverhältnis. Er ist immer schriftlich! Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht. Lehrberechtigt kann eine Firma oder auch eine Person sein.
Den Vertrag müsst ihr beide – du und deine Lehrberechtigte bzw. dein Lehrberechtigter – unterschreiben.
Du bist noch nicht 18? Dann müssen auch deine Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter unterschreiben.
Lies dir den Lehrvertrag genau durch!
Du solltest nichts unterschreiben, was dir nicht wirklich klar ist. Und wenn du eine Frage hast, dann frag in deiner Arbeiterkammer nach!
Achtung Frist! Der Lehrvertrag sollte unterzeichnet werden, bevor du deine Lehre beginnst. Spätestens 3 Wochen nach Start deiner Lehre musst der Lehrvertrag abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden.
Wenn du eine Lehre beginnst musst du innerhalb von Wochen einen unterschreiben. Falls du unter bist, unterzeichnen ihn auch deine gesetzlichen Vertreter.
Es gibt eine Frist für die Unterzeichnung des Lehrvertrags!
Der Lehrvertrag sollte grundsätzlich abgeschlossen werden, bevor du deine Lehre beginnst. Aber es gibt auch eine Frist, innerhalb dieser muss dich dein Lehrbetrieb auch bei der Lehrlingsstelle als Lehrling anmelden.
Nach 3 Wochen noch keinen Vertrag? Wende dich an die Arbeiterkammer! (Lehrlinge & Jugend: 050 477-1002)
Natürlich verdienst du schon in deiner Lehre etwas!
Die Höhe des sogenannten "Lehrlingseinkommens" ist berufsabhängig. In den meisten Berufen regelt das der Kollektivvertrag.
Wer kriegt wieviel? Finde es heraus beim Lehrstellenportal Gehaltscheck!