

Bei der Gestaltung einer Website / eines Blogs ist darauf zu achten, dass Urheberrechte Dritter an Fotos, Videos, Musik, Texten, Computerprogrammen oder auch Landkarten (Anfahrtsplan) nicht verletzt werden. Ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers dürfen solche Inhalte nicht auf die Website / den Blog geladen werden. Das gilt auch, wenn die Website / der Blog nur für Freunde und Bekannte gedacht ist – vergessen Sie nicht: eine frei zugängliche Internetseite kann grundsätzlich von jedem Internetnutzer weltweit aufgerufen werden.
Eine Rechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn man nicht wusste, dass z. B. ein Foto nicht verwendet werden darf oder wer die Rechte daran besitzt. Auch besteht der urheberrechtliche Schutz kraft Gesetzes – d. h. ein Werk braucht keinen extra Copyright-Hinweis o. ä., damit es geschützt ist.
(Quelle: saverinternet.at)
Eine Kopie zu privaten Zwecken erlaubt. Das schließt auch im selben Haushalt lebende oder eng befreundete Personen mit ein.
Es spielt keine Rolle, ob die Kopie auf einer CD oder als Datei auf dem PC gespeichert wird.
Auch YouTube-Videos dürfen zum Privatgebrauch heruntergeladen werden, sofern das Video rechtmäßig online gestellt wurde.
Verboten ist es jedoch Kopien zu verkaufen oder andere Personen im Internet auf kopierte Dateien zugreifen zu lassen (z. B. über Tauschbörsen).
Ein Kopierschutz darf grundsätzlich nie umgangen werden.
Für Computerprogramme gelten andere Bestimmungen. Von ihnen dürfen z.B. keine Privatkopien (ausgenommen Sicherheitskopien) erstellt werden.
(Quelle: saverinternet.at)
Wurde ein Foto ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ins Internet gestellt, besteht u. a. Anspruch auf angemessenes Entgelt. Darüber hinaus kann er Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Wird zur Durchsetzung der genannten Ansprüche ein Rechtsanwalt beigezogen, so sind grundsätzlich auch Anwaltskosten zu erstatten.
Welche Ansprüche der Rechteinhaber gegen den Verletzer hat, hängt im Einzelfall davon ab, welches nationale Urheberrecht Anwendung findet. Nur weil der Verletzer österreichischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz in Österreich hat, bedeutet das nicht, dass auch österreichisches Urheberrecht Anwendung findet. In erster Linie ist entscheidend, in welchem Land die Verletzung begangen wurde.
(Quelle: saferinternet.at)
Ausführliche Infos zu den Rechtsansprüchen können Sie in den Infoblättern des Internet Ombudsmanns nachlesen: „Meine Fotos im Internet – Häufig gestellte Fragen“ (pdf) und „Infos und Tipps zu Abmahnungen“ (pdf)